Kostenübernahme durch die Pflegekasse
Jede pflegebedürftige Person mit einem Pflegegrad hat Anspruch auf Unterstützung im Alltag.
Die Pflegekasse übernimmt zu Teilen einen Entlastungsbetrag von bis zu 125€ monatlich.
Diese Angebote können im Unterschied zur Verhinderungspflege nur von anerkannten Dienstleistern
oder Einzelpersonen geleistet werden. Das LAsD SH (Landesamt für soziale Dienste Schleswig-
Holstein prüft diese Angebote. Es handelt sich um die Anerkennung eines Angebotes zur Unterstützung
im Alltag gemäß § 2 Abs. 3 i. V. mit § 16 Abs. 1 Landesverordnung zur Anerkennung
und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (Alltagsförderungsverodrnung -
AföVO).
Früher hießen diese Angebote "niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote" (bzw.
"zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI").
Seit meiner Anerkennung unterstütze ich Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren, um die
Pflegebedürftigen zu unterstützen und die Pflegenden zu entlasten.
Durch mein breites Angebotsspektrum und die verschiedenen Methodenansätze kann ich individuell
auf die einzelnen Bedürfnisse eingehen. Meine Angebote finden in Kleinstgruppen oder im
Einzelsetting statt.